Entsorgung von Batterien + Elektro(nik)geräten

01/Batterien + Akkus

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus – oder Geräten – die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler/Hersteller gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll.

Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:

ZNEX Deutschland GmbH & Co. KG
Münchhofstr. 12
79106 Freiburg

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

recyclebin

Dieses Zeichen bedeutet, dass Sie Batterien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll geben dürfen. Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung finden:

Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft oder beim Umweltbundesamt unter http://www.uba.de

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

02/Elektro + Elektronikgeräte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme

2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf